Stiftungen
Die Erneuerung des Stiftungs-Steuerrechts im Jahr 2001 und die Modernisierung der entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches 2002 haben Stiftungen wieder zu einem deutlichen Schwerpunkt gemeinnütziger Hilfe werden lassen.
Neben den Künsten und der Wissenschaft förderten Stiftungen von Anfang an karitative Zwecke.
Die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung bietet vielfältige, individuelle Möglichkeiten der Gestaltung für Zustifter, Stifter und Spender.
Das Vermögen der Stiftung wird durch ein professionelles Anlagemanagement sicher und ertragsorientiert verwaltet. Die Erträge werden laufend zur Erfüllung des Satzungszweckes eingesetzt.
Der Staat fördert das Engagement der Bürger für gemeinnützige Zwecke. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können zum Beispiel pro Jahr als Sonderausgabenabzug bis zu Euro 20450 geltend gemacht werden. Die Zuwendungen sind bei der Stiftung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.