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Testament

Manche Menschen finden die Vorstellung schön, über das eigene Leben hinaus Gutes zu tun. Sie möchten eine Brücke bauen aus der Gegenwart in die Zukunft. Dieser Gedanke von Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe kann durch eine testamentarische Zuwendung Gestalt annehmen. Wenn man seine Angehörigen gut versorgt weiß, warum dann nicht den Mens

Die Wilhelm-Emmanuel-Ketteler-Stiftung bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, Ihr Vermögen einem caritativen Zweck zugutekommen zu lassen. Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten der Ketteler-Stiftung können Sie mit Ihrem Lebenswerk über Ihre Zeit hinaus ein menschenwürdiges Dasein für benachteiligte Menschen schaffen. Sie schenken diesen damit Freude, Hoffnung und neue Zukunftschancen.

Die gesetzliche Erbfolge

Verstirbt ein Mensch, so geht sein gesamtes Vermögen auf den oder auf die Erben über. Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie regelt, wer erbberechtigt und wie groß sein Anteil am Nachlass ist. An erster Stelle der Erbfolge stehen der Ehegatte und die Kinder. Falls Sie alleinstehend und kinderlos sind, erben nach der gesetzlichen Erbfolge Ihre Eltern, Geschwister, deren Kinder oder noch entferntere Verwandte. Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen, können Sie per Testament oder - im Ausnahmefall - per Erbvertrag ihre Erben benennen und bestimmten Personen oder Institutionen ein Vermächtnis hinterlassen. Sie können Ihr Testament selbst abfassen. Wirksam ist ein solches privat-schriftliches Testament nur, wenn Sie es handschriftlich verfassen. Zudem muss es von Ihnen mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein und sollte Ort und Datum enthalten. Sie können dieses Testament bei einem Amtsgericht hinterlegen; damit ist sichergestellt, dass es nicht verloren geht. 

Möglich ist es auch, ein notarielles Testament anzufertigen. Dies hat den Vorteil, dass Sie sich vom Notar über die verschiedenen erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten beraten lassen können und so spätere Streitigkeiten über die Auslegung des Testaments vermieden werden können. Der Notar hat darüber hinaus die Verantwortung, dass Ihr letzter Wille rechtlich wirksam ist. Das notarielle Testament wird immer beim Amtsgericht hinterlegt. In beiden Fällen besteht natürlich die Möglichkeit, das Testament noch einmal zu ändern oder zu widerrufen.

Die Erbschaftssteuer entfällt

Ein kurzes Wort noch zu den Steuern: Die CaritasStiftung ist gemeinnützig. Sie unterliegt nicht der Erbschaft- oder Schenkungssteuer. Ihre Zuwendung wird also hierdurch nicht geschmälert und kommt in vollem Umfang dem sozialen Zweck zugute. 

 

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