Häufig gestellte Fragen
Absolut. Sie allein entscheiden, wem und wo Sie helfen wollen. Die im Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. zusammengeschlossenen katholischen sozialen Einrichtungen sind in nahezu allen Aufgabenfeldern der sozialen Hilfen im gesamten Bistum Mainz tätig. Wir beraten Sie gern und zeigen ihnen, welche Aufgabenfelder der Caritas im Bistum Sie an welchem Ort durch Ihre eigene Stiftung oder durch eine Zustiftung zur Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung unterstützen können.
Wenn Sie sich einen ersten Überblick über Stiftungszwecke verschaffen wollen, mehr...
Die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung nimmt jeden Betrag dankend an. Sie können helfen durch eine Zustiftung in das Kapital der Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung oder durch die Gründung einer eigenen Stiftung. Das Mindest-Stiftungsvermögen für eine eigene Stiftung sollte 25.000 € betragen. Ihre Stiftung kann allerdings auch mit einem geringerem Stiftungsvermögen bei der Gründung ausgestattet werden, wenn die Absicht besteht, das Stiftungsvermögen zu einem späteren Zeitpunkt aufzustocken.
Sie können auch Sachwerte (z.B. Immobilien, Grundstücke, Kunstwerke etc.) in Ihre Stiftung einbringen, soweit nicht Auflagen über die Verwendung eine wirtschaftliche Vermögensverwaltung verhindern.
Wir beraten und gebleiten Sie bei der Gründung Ihrer Stiftung.. Die wesentlichen Regelungen werden im Stiftungsvertrag und in der Satzung vereinbart werden. Hier werden alle wesentlichen Formalitäten, die für die Nutzung der Steuervorteile notwendig sind, geregelt.
Die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung legt Ihr Stiftungskapital nach den Anlagerichtlinien an und teilt Ihnen - nach Vorlage und dem Beschluss des Kuratoriums - den Erlös für das vergangene Jahr mit.
Für Ihre Stiftung erhalten Sie eine eigenen Bilanz mit Übersicht über die Anlage des Kapitals. Sie können nun - allein oder mit Unterstützung des Vorstandes - überlegen, welche Projekte Sie im Sinne Ihrer Zweckbestimmung unterstützen wollen.
Der Vorstand der Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung ist für die Beachtung aller Regelungen Ihrer Stiftung (Stiftungsvertrag, Satzung) verantwortlich. Bei der Anlage des Stiftungsvermögens wird er von Experten beraten.
Der Vorstand wird vom Kuratorium der Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung überwacht. Die Einzelheiten der Aufgaben können Sie in der Satzung verfolgen. Des weiteren unterliegt die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung der staatlichen und kirchlichen Stiftungsaufsicht.
Wir empfehlen unseren Stiftern, selbst mit den Empfängern der Stiftungserlöse zu sprechen und mit ihnen über die Verwendung zu beraten. Sollte das nicht möglich sein, so steht Ihnen der Vorstand gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Der Vorstand erhält von den Empfängern der Erlöse jährlich eine schriftliche Bestätigung über die Verwendung der Mittel.
In der jährlichen erstellten Bilanz ist nicht nur Aktiv/Passiv/G+V erfasst, sondern auch eine Übersicht über die Anlagen der Wertpapiere.
Für Rückfragen steht Ihnen der Vorstand gerne zur Verfügung.
Soweit Sie dies möchten, wird der Vorstand Sie gern dabei unterstützen, für weitere Zustiftungen für die von Ihnen gegründete Stiftung Werbung zu machen. Wie diese Unterstützung aussieht, hängt ganz davon ab, auf welche Art und Weise Sie sich um Zustiftungen bemühen wollen.
Wenn Sie Ihre eigene Stiftung als Erbe oder Vermächtnisnehmer einsetzen möchten, müssen Sie ein entsprechendes formgültiges Testament (entweder vollständig handschriftlich oder vor einem Notar) errichten und darin bestimmen, was Ihre Stiftung erben soll.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Es entstehen Ihnen so gut wie keine Verwaltungskosten: der Vorstand arbeitet ehrenamtlich, die Büroräume werden vom Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. zur Verfügung gestellt, und die Bilanz erstellt und prüft das Rechnungsamt des Bistums Mainz.
So gehen fast hundert Prozent der Erträge in die Erlöse Ihrer Stiftung.