Menschen stehen oft vor der Frage: Ich möchte eine Stiftung eröffnen, aber wieviel von meinem Ersparten benötige ich noch im Alter? Hier ist eine Möglichkeit, eine Stiftung als testamentarische Stiftung zu eröffnen: Schon zu Lebzeiten gründen Sie ihre Stiftung mit ihrer Zweckbestimmung, die aber erst mit ihrem Tod "aktiviert" wird.
Stiftungszweck: Förderung des Kinder- und Jugendhilfezentrums St. Marien in Worms.
Die Stiftung fördert die Entwicklung der Einrichtung durch Projekte und stellt Mittel zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in Notlagen zur Verfügung.