Menschen stehen oft vor der Frage: Ich möchte eine Stiftung eröffnen, aber wieviel von meinem Ersparten benötige ich noch im Alter? Hier ist eine Möglichkeit, eine Stiftung als testamentarische Stiftung zu eröffnen: Schon zu Lebzeiten gründen Sie ihre Stiftung mit ihrer Zweckbestimmung, die aber erst mit ihrem Tod "aktiviert" wird.