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Die Jubiläums-Titelgrafik der Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung besteht aus dem Logo mit einer 25 und zu einer Schüssel  gefalteten Händen, aus denen eine Pflanze wächst. Auf den Blättern sind Kinder und alten Menschen sowie Hände abgebildet.
28 Gäste stehen für das Gruppenfoto beim Stiftertreffen am 19.05.2025 in Darmstadt bereit.
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Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden geben wir Ihnen viele Antworten auf mögliche Fragen, die bei einer Stiftungsgründung entstehen.

Überblick

Kann ich selbst bestimmen, wo ich Gutes tue?

Absolut. Sie allein entscheiden, wem und wo Sie helfen wollen. Die im Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. zusammengeschlossenen katholischen sozialen Einrichtungen sind in nahezu allen Aufgabenfeldern der sozialen Hilfen im gesamten Bistum Mainz tätig. Wir beraten Sie gern und zeigen Ihnen, welche Aufgabenfelder der Caritas im Bistum Sie an welchem Ort durch Ihre eigene Stiftung oder durch eine Zustiftung zur Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung unterstützen können.

Wenn Sie sich einen ersten Überblick über Stiftungszwecke verschaffen wollen, erhalten Sie hier mehr Infos...

Wie hoch ist die Mindesteinlage für eine Stiftung?

Die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung nimmt jeden Betrag dankend an. Sie können helfen durch eine Zustiftung zum Vermögen der Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung oder durch die Gründung einer eigenen Stiftung. Das Mindest-Stiftungsvermögen für eine eigene Stiftung sollte 25.000 € betragen. Kleinere Beträge sind im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand für eine eigenen Stiftung nicht sinnvoll, können aber als Zustiftung für eine bestehende Stiftung angenommen werden. Ihre Stiftung kann allerdings auch mit einem geringerem Stiftungsvermögen bei der Gründung ausgestattet werden, wenn die Absicht besteht, das Stiftungsvermögen zu einem späteren Zeitpunkt aufzustocken.

Wie Sie selbst eine Stiftung gründen können, erfahren Sie hier.

Kann ich auch Sachwerte in meine Stiftung einbringen?

Sie können auch Sachwerte (z.B. Immobilien, Grundstücke, Kunstwerke etc.) in Ihre Stiftung einbringen, soweit nicht Auflagen über die Verwendung eine wirtschaftliche Vermögensverwaltung verhindern.

Wie kann ich meine eigene Stiftung bei der Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung errichten?

Wir beraten und begleiten Sie bei der Gründung Ihrer Stiftung. Die wesentlichen Regelungen werden im Stiftungsvertrag und in der Satzung vereinbart. Hier werden alle wesentlichen Formalitäten, die für die Nutzung der Steuervorteile notwendig sind, geregelt.

Wie hoch sind die Verwaltungskosten?

Es entstehen Ihnen so gut wie keine Verwaltungskosten: Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich, die Büroräume werden vom Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. zur Verfügung gestellt, und die Bilanz erstellt und prüft Solidaris.

So gehen fast hundert Prozent der Erträge in die Erlöse Ihrer Stiftung. 

Wie funktioniert die treuhänderische Verwaltung meiner Stiftung durch die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung?

Die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung legt Ihr Stiftungskapital nach den nachhaltigen Anlagerichtlinien an, kümmert sich um die in der Satzung Ihrer Stiftung vereinbarte Mittelverwendung und teilt Ihnen - nach Vorlage und dem Beschluss des Kuratoriums - den Erlös für das vergangene Jahr mit.

Für Ihre Stiftung erhalten Sie eine eigene Bilanz mit Übersicht über die Anlage des Kapitals. Soweit Sie bei der Entscheidung über die Mittelverwendung mitwirken wollen, können Sie nun - allein oder mit Unterstützung des Vorstandes - überlegen, welche Projekte Sie im Sinne Ihrer Zweckbestimmung unterstützen wollen. 

Sie können sich also darauf verlassen, dass die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung dauerhaft alle notwendigen Maßnahmen zur Zweckverwirklichung Ihrer Stiftung veranlasst und soweit wie möglich überwacht.

Wer ist bei der Ketteler-Stiftung für die Beachtung der für meine Stiftung geltenden Regelungen verantwortlich?

Der Vorstand der Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung ist für die Beachtung aller Regelungen Ihrer Stiftung (Stiftungsvertrag, Satzung) verantwortlich. Bei der Anlage des Stiftungsvermögens wird er von Experten beraten.

Wer überwacht den Vorstand?

Der Vorstand wird zum einen vom Kuratorium der Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung überwacht. Dies gilt auch für grundlegende Fragen der Vermögensverwaltung. Das Kuratorium ist zum Beispiel für den Beschluss der Anlagerichtlinien zuständig. Des Weiteren unterliegt die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung der staatlichen und kirchlichen Stiftungsaufsicht.

 

Wie kann ich etwas über die Verwendung der von meiner Stiftung ausgeschütteten Mittel erfahren?

Die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung kann Sie über die Verwendung der Mittel jederzeit informieren. Wir empfehlen unseren Stifterinnen und Stiftern aber auch, selbst mit den Empfängern der Stiftungserlöse zu sprechen und mit ihnen über die Verwendung zu beraten. Sollte das nicht möglich sein, so steht Ihnen der Vorstand gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Der Vorstand erhält von den Empfängern der Erlöse jährlich eine schriftliche Bestätigung über die Verwendung der Mittel. 
 

Wie kann ich etwas über die Anlage des Vermögens meiner Stiftung erfahren?

Der Vorstand informiert Sie auf Wunsch über die Einzelheiten der Anlage des Vermögens Ihrer Stiftung. In der jährlichen erstellten Bilanz ist nicht nur Aktiv/Passiv/G+V erfasst, sondern auch eine Übersicht über die Anlagen der Wertpapiere. Gegebenenfalls kann auch vereinbart werden, dass Sie bei bestimmten Vermögensanlageentscheidungen einbezogen werden.

Für Rückfragen steht Ihnen der Vorstand gerne zur Verfügung.

Kann ich selbst bei der Werbung um Zustiftungen für meine Stiftung mitwirken?

Soweit Sie dies möchten, wird der Vorstand Sie gern dabei unterstützen, für weitere Zustiftungen für die von Ihnen gegründete Stiftung Werbung zu machen. Wie diese Unterstützung aussieht, hängt ganz davon ab, auf welche Art und Weise Sie sich um Zustiftungen bemühen wollen.

Was muss ich tun, wenn meine Stiftung im Todesfall bedacht werden soll?

Wenn Sie Ihre eigene Stiftung als Erbe oder Vermächtnisnehmer einsetzen möchten, müssen Sie ein entsprechendes formgültiges Testament (entweder vollständig handschriftlich oder vor einem Notar) errichten und darin bestimmen, was Ihre Stiftung erben soll.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Glossar „Stiftungen”

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