Steuerliche Vorteile
Der Staat fördert das Engagement der Bürger für gemeinnützige Zwecke. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können zum Beispiel pro Jahr als Sonderausgabenabzug bis zu 20450 Euro geltend gemacht werden. Die Zuwendungen sind bei der Stiftung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Ihre Spende:
Als Privatperson können Sie Zuwendungen an Caritas-Stiftungen mit jährlich bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte als Sonderausgaben geltend machen; bei Unternehmensspenden sind es bis zu vier Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Darüber hinaus gehende Beträge können unbegrenzt auf Folgejahre übertragen werden.
Ihre Zustiftung:
Zustiftungen in das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung können bis zu eine Million Euro über zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Ihre eigene Stiftung:
Auch für Ihre eigene Stiftung gelten die gleichen steuerlichen Vorteile wie bei einer Zustiftung.