Häufig gestellte Fragen
Kann ich selbst bestimmen, wo ich Gutes tue?
Absolut. Sie entscheiden, wem und wo Sie helfen. Die im Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. zusammengeschlossenen katholischen sozialen Einrichtungen sind in nahezu allen Aufgabenfeldern der sozialen Hilfen im gesamten Bistum Mainz tätig. Wir beraten Sie gern und zeigen ihnen, welche Aufgabenfelder der Caritas im Bistum Sie an welchem Ort durch Ihre eigene Stiftung oder durch eine Zustiftung zur Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung unterstützen können.
Wie hoch ist die Mindesteinlage für eine Stiftung?
Die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung nimmt jeden Betrag dankend an. Sie können helfen durch eine Zustiftung zum Vermögen der Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung oder durch die Gründung einer eigenen Stiftung in der treuhänderischen Verwaltung der Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung. Das Mindest-Stiftungsvermögen für eine eigene Stiftung in der treuhänderischen Verwaltung der Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung beträgt allerdings 25.000 €. Kleinere Beträge sind im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand für eine eigene Stiftung nicht sinnvoll und können daher nur als Zustiftung angenommen werden. Die Stiftung kann allerdings auch mit einem geringerem Stiftungsvermögen bei der Gründung ausgestattet werden, wenn die Absicht besteht, das Stiftungsvermögen zu einem späteren Zeitpunkt auf mindestens 25.000 € aufzustocken.
Kann ich auch Sachwerte in meine Stiftung einbringen?
Sie können auch Sachwerte (z.B. Immobilien, Kunstwerke etc.) in Ihre Stiftung einbringen, soweit nicht Auflagen über die Verwendung eine wirtschaftliche Vermögensverwaltung verhindern.
Wie kann ich meine eigene Stiftung bei der Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung errichten?
Die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung berät mit Ihnen die Gründung ihrer Stiftung, deren wesentliche Regelungen im Stiftungsträgervertrag und in der für die Stiftung geltenden Satzung vereinbart werden. Sie regelt alle wesentlichen Formalitäten, die für die Nutzung der Steuervorteile notwendig sind.
Wie funktioniert die treuhänderische Verwaltung meiner Stiftung durch die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung?
Die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung kümmert sich um die in der Satzung Ihrer Stiftung vereinbarte Mittelverwendung und informiert Sie darüber. Soweit Sie im bei der Entscheidung über die Mittelverwendung Ihrer Stiftung mitwirken wollen, wird Sie Ihnen dazu Gelegenheit bieten. Sie können sich also darauf verlassen, dass die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung dauerhaft alle notwendigen Maßnahmen zur Zweckverwirklichung Ihrer Stiftung veranlasst und soweit wie möglich überwacht. Die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung muss sich auch um die nachhaltige Anlage des Stiftungsvermögens kümmern.
Wer ist bei der Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung für die Beachtung der für meine Stiftung geltenden Regelungen verantwort?
Der Vorstand der Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung ist für die Beachtung aller Regelungen Ihrer Stiftung (Stiftungsträgervertrag, Satzung) verantwortlich. Bei der Anlage des Stiftungsvermögens wird er von Experten beraten.
Wer überwacht den Vorstand?
Der Vorstand wird zum einen vom Kuratorium der Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung überwacht. Dies gilt auch für grundlegende Fragen der Vermögensverwaltung. Das Kuratorium ist zum Beispiel für den Beschluss der Anlagerichtlinien zuständig. Des weiteren unterliegt die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung der staatlichen und kirchlichen Stiftungsaufsicht.
Wie kann ich etwas über die Verwendung der von meiner Stiftung ausgeschütteten Mittel erfahren?
Die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung kann Sie über die Verwendung der Mittel jederzeit informieren. Sie kann aber auch dafür sorgen, dass Sie sich über die Arbeit der geförderten Einrichtungen vor Ort selbst zu informieren.
Wie kann ich etwas über die Anlage des Vermögens meiner Stiftung erfahren?
Der Vorstand informiert Sie auf Wunsch über die Einzelheiten der Anlage des Vermögens Ihrer Stiftung. Gegebenenfalls kann auch vereinbart werden, dass Sie bei bestimmten Vermögensanlageentscheidungen einbezogen werden.
Kann ich selbst bei der Werbung um Zustiftungen für meine Stiftung mitwirken?
Soweit Sie dies möchten, wird die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung Sie gern dabei unterstützen, für weitere Zustiftungen für die von Ihnen gegründete Stiftung Werbung zu machen. Wie diese Unterstützung aussieht, hängt ganz davon ab, auf welche Art und Weise Sie sich um Zustiftungen bemühen wollen.
Was muss ich tun, wenn meine Stiftung im Todesfall bedacht werden soll?
Wenn Sie Ihre eigene Stiftung als Erbe oder Vermächtnisnehmer einsetzen möchten, müssen Sie ein entsprechendes formgültiges Testament (entweder vollständig handschriftlich oder vor einem Notar) errichten und darin bestimmen, was Ihre Stiftung erben soll..